Koalitionsvertrag fertig

Wer sich mit der kommenden Landespolitik beschäftigen will: Hier ein paar Auszüge aus der redigierten Version des rot-grünen Koalitionsvertrags die uns besonders betreffen: Für meinen Geschmack ist da viel heiße Luft drin. Mal sehen was davon übrig bleibt.
Thema Flächenverbrauch
Der fortschreitende Umwelt- und Flächenverbrauch sowie die Umweltschädigung muss im Sinne der Nachhaltigkeit auf ein vertretbares Minimum reduziert werden. …. Wir unterstützen das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag zu senken, d.h. für NRW den Flächenverbrauch mindestens auf fünf Hektar pro Tag zu senken.
Thema Fracking:
Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar.
Thema CO-Pipeline
Die Landesregierung wird das Rohrleitungsgesetz abschließend evaluieren. In diesem Zusammenhang wollen wir den Versuch unternehmen, in Vermittlung 2006 zwischen Unternehmen und Betroffenen einen Dialogprozess und eine umfassende Problemlösung auszuloten. Dabei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen geprüft werden.
Thema Arten- und Biotopschutz:
Für Arten, für die NRW eine besondere Verantwortung trägt oder deren Aussterben befürchtet werden muss, werden spezielle Artenschutzprogramme aufgelegt. Der gute Erhaltungszustand der NATURA 2000-Gebiete und die anspruchsvolle Einstufung von Erhaltungszuständen entsprechend den Zielen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sind abzusichern. Für die NATURA 2000-Gebiete [Anmerkung der Redaktion: z.B. Hildener Heide-Spörkelnbruch, Ohligser Heide, Urdenbacher Kämpe] sind bis Ende 2012 qualifizierte Managementpläne für alle Flächen des Europäischen Schutzgebietssystems zu erstellen.
Thema Abwasser:
Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern festgelegt werden können.
Thema Jagd
Oberstes Ziel der Jagd muss der Schutz des Waldes vor zu 3649 hohen Wildbeständen sein. In Schutzgebieten darf nur gejagt werden, wenn der Schutzzweck dies erfordert. … Das Jagd- und Fischereirecht muss nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausgerichtet werden. Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, wollen wir künftig untersagen.
Den kompletten Vertrag findet Ihr unter im Internet auf der Webseite der Grünen